Kostenerstattung

Privat Versicherte und Selbstzahler

Grundlage für die Abrechnung des Honorars bildet die Heilpraktikergebührenordnung von 17.09.1985 (GebüH 85) ggf. unter Berücksichtigung der Beihilfevorschriften.

Gesetzliche Versicherte

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung beim Osteopathen oder bezuschussen diese.

Weiterführende Informationen des Verbandes der Osteopathen Deutschland e.V. finden Sie: hier.

Erkundigen Sie sich auf jeden Fall über die aktuellen Erstattungsmodalitäten bei Ihrer Krankenkasse.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, eine Behandlung nur gegen bares Entgelt stattfinden kann.